Finanzgebarung
Die Vertretung nach aussen erfolgt laut Vereinsstatuten durch die gewählten Mitglieder des Vorstandes. Die Mitglieder des Vorstandes sind für je 3 Jahre gewählt. Die Entscheidung über die Verwendung der Gelder erfolgt durch den Obmann nach Rück- und Absprache mit dem Kassier. Alle Mitglieder des Vorstandes (Obmann, Schriftführer, Kassier und deren jeweilige StellvertreterInnen) haben kein persönliches […]