Finanzen

Finanzgebarung

Die Vertretung nach aussen erfolgt laut Vereinsstatuten durch die gewählten Mitglieder des Vorstandes.
Die Mitglieder des Vorstandes sind für je 3 Jahre gewählt.

Die Entscheidung über die Verwendung der Gelder erfolgt durch den Obmann nach Rück- und Absprache mit dem Kassier.

Alle Mitglieder des Vorstandes (Obmann, Schriftführer, Kassier und deren jeweilige StellvertreterInnen) haben kein persönliches finanzielles Interesse an der Finanzgebarung des Vereines. Alle Tätigkeiten sind ehrenamtlich und erfolgen unentgeltlich. Es gibt keine persönlichen Verflechtungen mit kommerziellen Unternehmen.

Verantwortlich für die Werbemaßnahmen und für die Einhaltung des Datenschutzes ist der jeweilige Obmann.

 Verlässlichkeit

Der Verein „Sehen ohne Grenzen“ (iSd § 21 Abs 1 Vereinsgesetz ein „kleiner“ Verein) unterzieht seinen Jahresabschluss seit 2003 (inklusive) einer freiwilligen Überprüfung durch die Kanzlei Pucher & Schachner, Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung, Graz, Rechbauerstraße 31. Das Prüfungsurteil ergab keine Einwendungen. Der Rechnungsabschluss entsprach jedes Jahr den gesetzlichen Vorschriften und stimmte mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung überein.

Vom Finanzamt Wien 1/23 (Bundesweite Abteilung Spendenbegünstigung) erhielten wir nach jährlicher Überprüfung die Bestätigung, dass die Voraussetzungen des § 4a Abs 2 Z 3 lit a bis c EstG vorliegen und der Verein weiterhin zum begünstigten Empfängerkreis der mildtätigen, Entwicklungs- und Katastrophenhilfe-Einrichtungen gemäß § 4a Abs 2 Z 3 lit a bis c EstG gehört (K 595/09). Diese Bestätigung wird nur vergeben, wenn das Vorliegen der Voraussetzungen in Sinne des § 4a Abs 2 Z 3 lit a bis c EstG von einem Wirtschaftsprüfer jährlich im Rahmen einer den Anforderungen der §§ 268 ff. des Unternehmensgesetzbuches entsprechenden Prüfung des Rechungs- und Jahresabschlusses bestätigt wird.

Administrativer Aufwand:

Die folgende Aufstellung gibt für die Jahre 2000-2012 den welcher Anteil der jährlichen Einnahmen für administrative Zwecke aufgewendet wurde. In den Folgejahren hat sich prozentuell kaum etwas geändert.

Jahr Anteil % Admin an EIN Eye Camps
2000 3,32 Namibia (Grootfontein)
2001 0,50 Zimbabwe (Chipinge), Sambia (Ndola)
2002 0,49 Sambia (Ndola)
2003 1,24 Sambia (Ndola)
2004 1,35 Namibia (Oshikango), Sambia (Ndola)
2005 2,10 Namibia (Opuwo), Sambia (Livingstone)
2006 4,99 Namibia (Katima M.), Sambia (Ndola)
2007 1,32 Namibia (Rundu), Giunea und Sambia abgesagt
2008 1,32 Namibia (0nandjokwe), Sambia (Ndola), Nepal (Khunde, Dhulikhel)
2009 3,90 Nepal (Lukla, Dhul), Namibia (Oshakati), Sambia (Mufulira)
2010 3,47 Tansania (Kwalukonge, Moshi), Namibia (Oshakati), Sambia (Ndola), Nepal (Lukla, Khunde)
2011 0,84 Tansania (Kwalukonge, Dar Es Salaam), Namibia (Rundu), Nepal (Khunde)
2012 0,89 Namibia (Oshikango-Engela, Keetmanshoop)
Mittelwert 1,86 Kontoführung, Zahlscheine, Folder Sehen ohne Grenzen, Spenden-Dankeskarten, Porto, DVDs über Eye Camps + Herstellung, etc.

 

Spendenmittel:

1) Alle „Spenden“ sind Leistungen, welche an Non-profit-Organisationen fallen und keinerlei Anspruch auf Gegenleistungen beim Spender / bei der Spenderin begründen. Bei Geldspenden handelt es sich um einmalige, mehrmalige oder regelmäßige Geldbeträge. Gleichgestellt sind Mitgliedsbeiträge, Schenkungen, Legate, Erbschaften, Spenden von Unternehmen (ohne Erfordernis einer Gegenleistung) sowie Einnahmen aus Benefizveranstaltungen, Events, Bausteinaktionen, Nummernlotterien etc.
Bei Einziehungsaufträgen oder Lastschriftverfahren besteht ein Rücktrittsrecht innerhalb von 14 Tagen.

2) Unter „Sonstige Einnahmen“ würden fallen: Sponsoring durch Unternehmen (= mit Vereinbarung einer Gegenleistung), Verkauf von Gegenständen für gemeinnützige Zwecke, Einnahmen aus karitativen Flohmärkten sowie Sachspenden, welche bewertet und buchhalterisch erfasst werden.

3) Ebenso zählen zu den Spendenmitteln „Erträge aus Kapitalvermögen“ aus Spenden, wie Zinsen und sonstige Ausschüttungen abzüglich KESt, Depotgebühren etc.

Der Vorstand des Vereines „Sehen ohne Grenzen“ erstellt jährlich einen Jahresbericht (Rechenschaftsbericht oder Tätigkeitsbericht) sowie einen Finanzbericht.